Stuttgart, 26. Januar 2005. Die Zahl der Deutschen, die ihren Nachlass rechtzeitig und klar regeln, ist nach wie vor äußerst gering. Nach einem Bericht des Magazins Reader’s Digest (Februar-Ausgabe) hinterlässt laut Schätzungen derzeit nur etwa jeder Fünfte ein Testament. Allein in Deutschland werden in diesem Jahrzehnt jedoch rund zwei Billionen Euro vererbt – eine zwei mit zwölf Nullen. Das Magazin gibt in seiner aktuellen Ausgabe Tipps, wie man den Hinterbliebenen einen Streit ums Erbe und hohe Steuerzahlungen ersparen kann.

 

Eine der wichtigsten Regeln: Der letzte Wille muss immer von Hand geschrieben sein und sowohl die Ortsangabe als auch das Datum enthalten, an dem es verfasst wurde. Wenn das fehlt oder wenn das Testament am Computer geschrieben wurde, ist das Papier ungültig. Zwar ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt, wer wie viel vom Nachlass erhält. Wer aber zu Lebzeiten sein Erbe nicht klar regelt, geht das Risiko ein, dass die Liebsten leer ausgehen. Grundsätzlich gilt: Die Verwandtschaftsbeziehungen legen die Erbfolge fest. Die eigenen Kinder des oder der Verstorbenen stehen an erster Stelle; wenn sie nicht mehr leben, erben stattdessen die Enkel oder Urenkel. Nur wenn es weder Kinder noch Kindeskinder gibt, kommen die Eltern, Geschwister oder Nichten/Neffen des Verstorbenen zum Zug.

 

Was aber erbt der Ehepartner? Auch hier gibt es klare Regeln. Neben den Kindern oder Enkeln steht dem Ehegatten ein Viertel zu; wenn keine Kinder/Enkel vorhanden sind, erhöht sich der Anteil auf die Hälfte. Sollte das Ehepaar zu Lebzeiten keinen Ehevertrag abgeschlossen haben – also im „gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben“ – erhöht sich der Anteil für den Partner um ein weiteres Viertel.

 

Experten wie der Münchner Rechtsanwalt und Fachmann für Erbfragen, Finn Zwißler, raten dazu, trotz dieser klaren Regelung weitere Festlegungen im Testament zu treffen. So kann man ausschließen, dass ein Verwandter finanziell bedacht werden muss, obwohl er sich über Jahre hinweg nicht um die Familie gekümmert hat. Zwar steht auch ungeliebten Verwandten der so genannte Pflichtteil zu (nämlich 50 Prozent der Summe, die die Person auf Grund der verwandtschaftlichen Beziehung zum Verstorbenen auch ohne Testament erhalten hätte). Die weitergehende Auszahlung des Erbes kann aber an Bedingungen geknüpft werden – dass zum Beispiel der alkoholkranke Sohn erst dann weiteres Geld erhält, wenn er eine Entziehungskur erfolgreich beendet hat. Der Sohn muss sich dann entscheiden, ob er sich mit dem Pflichtteil begnügt oder die Bedingungen für das größere Erbe akzeptiert. Damit es keinen Streit um das Tafelsilber, den Schmuck, das Ferienhaus oder andere Besitzgegenstände des Verstorbenen gibt, empfiehlt Experte Zwißler noch einen anderen Schritt: „Per Teilungsanordnung können Sie im Testament selbst regeln, wer was bekommt.“

 

Reader’s Digest gibt in seiner Februar-Ausgabe aber nicht nur Tipps für den richtigen Aufbau des Testaments und nennt dabei auch zahlreiche Informationsquellen im Internet. Der Leser erhält auch wichtige Ratschläge zum Thema Erbschaftssteuer. Die Gesetzeslage ist klar: Je entfernter die Verwandtschaft und je höher das Erbe, desto höher der Steuersatz. Im schlimmsten Fall erhält der Staat 50 Prozent des Erbes. Tipp von Experten: Durch Schenkungen zu Lebzeiten lassen sich größere Summen vor dem Finanzamt retten. Wer seinen Nachkommen auf diesem Weg Steuerzahlungen ersparen will, muss deshalb aber keine Nachteile fürchten, so lange er lebt. So lässt sich zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht im Haus oder in der Wohnung, die vermacht wird, festschreiben und notariell beurkunden.

 

Für weitere Informationen zu diesem Reader’s Digest-Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Februar-Ausgabe von Reader’s Digest ist an zentralen Kiosken erhältlich.

 

Bei Rückfragen:

Reader’s Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH, Öffentlichkeitsarbeit, Uwe Horn, Augustenstr. 1, D-70178 Stuttgart

Tel. +49 (0) 711/6602-521, Fax +49 (0) 711/6602-160, E-Mail: presse@readersdigest.de