Stuttgart, Februar 2002. Die Bundesbürger lieben Rabatte, aber feilschen
mögen sie darum nicht so gern. Dies ergab Mitte Januar eine repräsentative
Umfrage des Meinungs-forschungs-instituts Emnid im Auftrag des Magazins
Reader's Digest unter 1000 Verbrauchern in Deutschland. Und noch eines
wurde deutlich: Die befristeten Schluss-verkäufe im Sommer und Winter
haben ihre Attraktivität verloren.
Die Bilder kennt man: Immer wenn der Winter- oder Sommerschlussverkauf
beginnt, warten Schnäppchenjäger schon frühmorgens vor den Geschäften.
Doch diese Menschen sind offenbar in der Minderheit. Die Umfrage von
Reader's Digest hat ergeben, nur 27,3 Prozent der Bürger warten auf den
Schlussverkauf, um gezielt preiswerter einkaufen zu können. Die große
Mehrheit, nämlich 72,7 Prozent, sucht schon vorher den besten Weg, um für
wenig Geld möglichst viel zu erhalten.
Reader's Digest veröffentlicht die Ergebnisse der Umfrage in seiner März-
Ausgabe und bietet damit reichlich Stoff für Diskussionen. Denn so klar das
Ergebnis auch erscheint, so differenziert ist es in seinen Einzelpunkten. So ist
die Begeisterung für den Schlussverkauf sehr abhängig vom Alter. Tenor: Je
älter die Befragten waren, desto geringer ist ihr Drang, auf Schnäppchenjagd
zu gehen. Über 60 Jahre sind es gerade noch 18,3 Prozent, in der
Altersspanne zwischen 14 und 29 Jahren hingegen 39,4 Prozent. Zahlen, die
natürlich auch etwas mit dem Lebensstandard zu tun haben. So fiebert über
die Hälfte der Schüler (55,8 Prozent) dem Schlussverkauf entgegen.
Da scheinen die Ergebnisse der zweiten Frage nur konsequent. Demnach
haben 69,4 Prozent bisher noch nicht vom neuen Rabattgesetz Gebrauch
gemacht. Nur knapp 31 Prozent hingegen haben schon einmal im Laden um
den Preis gefeilscht, wie es seit Sommer 2001 erlaubt ist. Auch hier gilt: Je
älter die Befragten waren, desto geringer ist die Bereitschaft, um ein paar
Euro oder Cent im Laden zu streiten. 82,3 Prozent der über 60-Jährigen tut
dies nicht, 40,6 Prozent der 30- bis 39-Jährigen hingegen schon. Interessant
auch: Männer (36,0 Prozent) bekennen sich eher zum Preise aushandeln als
Frauen (25,6 Prozent), Berufstätige (39,8 Prozent) tun es häufiger als
Nichterwerbstätige (20,7 Prozent). Schüler gehen dagegen mit fast 75
Prozent nur sehr selten diesen Weg. Überraschend auch eine andere Zahl:
Befragte mit einem Monatseinkommen über 2500 Euro haben die
Möglichkeiten des neuen Rabattgesetzes weit häufiger genutzt (37,1
Prozent) als jene Menschen mit einem Monatsverdienst zwischen 1000 und
1500 Euro (23,4 Prozent) - obwohl gerade sie eher aufs Geld achten müssen.
Die weit überwiegende Mehrheit würde es aber begrüßen, wenn die Regeln
über Schlussverkäufe gelockert würden und sie nicht nur zwei Mal pro Jahr
gelten. So gaben fast 83 Prozent in der Umfrage an, sie würden es
begrüßen, wenn jeder Händler unbegrenzt Rabatte einräumen dürfte. In
dieser Einschätzung zeigen Männer wie Frauen, egal welchen Alters, Gehalts
oder welcher Schulbildung, ein sehr geschlossenes Bild. Die Front der Gegner
läuft bei rund 20 Prozent.
Aber der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels warnt vor einer
weiteren Aufweichung der Richtlinien: "Wettbewerb braucht ein paar
Regeln", schreibt Holger Wenzel, Hauptgeschäftsführer des Verbands, in
einem Beitrag für Reader's Digest (März-Ausgabe). Sonst würden die kleinen
Betriebe durch den Preiskampf der großen Anbieter schnell vom Markt
gedrängt. Ohnehin beschere der scharfe Wettbewerb im Einzelhandel den
Verbrauchern schon jetzt Einsparungen von 15 bis 25 Milliarden Euro pro
Jahr. Es gebe also keinen Grund, "bewährte Regeln ohne Not zu opfern" und
Rabatte während des ganzen Jahrs zu gewähren.
Das sieht der Bundesverband Verbraucherzentrale ganz anders. "Das Verbot
von Sonderverkaufsaktionen sollte auf den Prüfstand", sagt Verbandschefin
Edda Müller in ihrem Beitrag in derselben Ausgabe. Ihre Begründung: Schon
seit Jahren ist es üblich, "dass gerade vor den Schlussverkäufen
haufenweise mit Sonderangeboten geworben wird". Erst jüngst hatte C&A
mit seinem 20-Prozent-Rabatt auf alle Waren für Furore gesorgt, ehe die
Aktion gerichtlich untersagt wurde. Aus Sicht von Müller ist der Richterspruch
keine Lösung. Nach dem Rabattgesetz müsse nun auch das
Wettbewerbsgesetz reformiert werden, denn: "Preisreduzierungen sind ein
Teil des Wettbewerbs und damit auch Bestandteil unseres Wirtschaftssystems."
Für nähere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Die März-Ausgabe von Reader's Digest ist ab
dem 25. Februar an zentralen Kiosken erhältlich.
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