Stuttgart, 23. März 2005. Mehr als jeder dritte Bundesbürger fühlt sich durch Nachbarschaftslärm belästigt. Das hat Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, dem Magazin Reader’s Digest Deutschland gesagt. Die Zeitschrift zeigt in ihrer April-Ausgabe Leitlinien auf, wie man Streit unter Nachbarn vermeiden kann. Gegenseitige Rücksichtnahme und schnelle Klärung über den Zaun erspart dabei manchen Ärger. Und davon gibt’s zuhauf. Nach Expertenangaben landen jährlich mehrere 100.000 Fälle von Nachbarschaftsstreitigkeiten vor Gericht.

 

Ob der Kirschbaum, der über den Gartenzaun ragt, die allzu laute Wasserpumpe des Teichs, der beißende Geruch des Grillfestes oder die vermeintlich zu laut spielenden Kinder im Innenhof der Wohnanlage: An möglichen Streitthemen mangelt es im Alltag nicht. „Worüber Nachbarn zanken, klingt oft lächerlich“, sagt Helmward Alheit, Fachautor und langjähriger Amtsgerichtsdirektor: „Allerdings nur, solange man selbst nicht betroffen ist!“ Reader’s Digest Deutschland gibt in diesem Zusammenhang Ratschläge, damit es erst gar nicht zum Prozess kommen muss.

 

So sollten Hobbygärtner beachten, dass der Rasenmäher von morgens um 7 bis maximal abends um 19 Uhr laufen darf, abzüglich der Mittagszeit, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich festgelegt sein kann. Auch Gartenpartys sind erlaubt. Ab 22 Uhr (und 23 Uhr am Wochenende) muss die Musik allerdings leiser gedreht werden. Wichtig auch: Saugen, Waschen und Heimwerken sollten in der Regel außerhalb der üblichen Ruhezeiten gemacht werden, die werktags von 22 Uhr bis 7 Uhr am nächsten Morgen reichen; Achtung: die Mittagsruhe berücksichtigen! Duschen darf man rund um die Uhr, doch sind zeitliche Begrenzungen über Nacht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am Morgen zulässig; Faustregel: nach 30 Minuten ist man sauber.

 

Sollten sich Nachbarn aber nicht alleine einigen, muss es deshalb nicht automatisch zum Gerichtsverfahren kommen. Ein Ausweg kann der Gang zum Schlichter sein, der nach einem Kompromiss im jeweils vorliegenden Streitfall sucht. Adressen von Schlichtern gibt es bei Gemeinden oder Gerichten. Der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) sieht die Erfolgsquote von Projekten wie „Schlichten statt richten“ bei über 50 Prozent. In den meisten Fällen enden die Nachbarschaftsstreitigkeiten dann mit einem Vergleich.

 

Auch wenn ein Schlichtungsverfahren je nach Bundesland zwischen 50 und 130 Euro kostet, ist es damit immer noch deutlich preiswerter als ein regulärer Prozess. BDS-Hauptgeschäfts­führer Georg Budich jedenfalls wirbt für die schiedlich-friedliche Lösung außerhalb des Gerichtssaals: „Mit einem Gerichtsurteil wird in den seltensten Fällen der Frieden wieder hergestellt.“ Und auch Gerichtsdirektor Alheit rät: „Kommen Sie Ihrem Nachbarn entgegen, schließlich müssen sie noch lange mit ihm auskommen.“

 

Für weitere Informationen zu diesem Reader’s Digest Deutschland-Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die April-Ausgabe von Reader’s Digest Deutschland ist ab dem 29. März 2005 an zentralen Kiosken erhältlich.

 

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